Ja, der Kunde "muss" es nicht kaufen, und ja, er muss Schadensersatz leisten. Wie hoch ist der? Überlegen wir mal, es ist der Zustand wiederherzustellen, der VOR dem Rumgepansche vorhanden war.
Da waren ein paar ml Nagellack mehr drin - zum einen. Zum anderen war der Nagellack aber neuwertig - und somit zum vollen Preis verkäuflich.
Der Schaden ist also nicht damit behoben, die paar ml wieder einzufüllen. Und auch nicht damit, die paar ml zu ersetzen. Denn der Verkäufer kriegt seinen Nagellack so nicht mehr verkauft.
Also muss man im Ergebnis doch den Wert des Lackes ersetzen. Nicht kaufen, aber in Geldwert kommt das Gleiche dabei rum, sobald die Ware in ihrer Substanz angegriffen wurde.
@Minou: es muss also doch keine Regelung her, so dumm ist der Gesetzgeber nicht und das Eigentum ist immer noch geschützt
