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  1. #1
    Forengöttin Avatar von lucky
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    Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Schockurteil für den Versandhandel – Freude bei den Verbrauchern: Versandhändler müssen Kunden, die innerhalb von zwei/vier Wochen nach dem Kauf ihre Ware zurückgeben, neben dem Kaufpreis auch die Porto- und Verpackungskosten erlassen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt entschieden (Az: 15 U 226/06).


    Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen das Handelshaus Heine geklagt. Kunden mussten bei dem Versender nach der Warenrückgabe die Versandkostenpauschale von 4,95 bzw. 5,95 Euro bezahlen. Begründung des Unternehmens: Die Kosten seien ja angefallen. In den Augen der Verbraucherschützer ein unrechtmäßiges Verhalten. Jürgen Schröder, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Das Urteil ist eine Stärkung der Verbraucherrechte. Bisher hat sich für viele Verbraucher der Widerruf vor allem bei Bestellungen mit geringem Warenwert nicht gelohnt. Das sieht jetzt anders aus.“


    Nach dem Urteil der Karlsruher Richter müssen Kunden die Versandkosten nicht bezahlen. Das gilt aber nur dann, wenn die gesamte Bestellung zurückgegeben wird. Werden nur Teile einer Bestellung zurückgegeben, muss der Kunde für die vollen Versandkosten aufkommen. Der Heine-Versand hat schon auf das Urteil reagiert und erlässt Kunden beim Komplettumtausch die Pauschale für Porto und Verpackung

    Das Urteil bezieht sich nur auf Versandkosten beim Versand der Ware durch den Händler an den Kunden (Hinsendung). Für die Rücksendung zum Händler muss der Kunde auch in Zukunft in bestimmten Fällen selbst aufkommen: Wenn die zurückgesandte Ware nicht teurer als 40 Euro ist oder wenn der Kunde noch nichts bezahlt hat (weder den kompletten Kaufpreis noch einen Teil bei Ratenzahlung).

    Das Urteil gilt für alle Versandhändler auch Online-Shops und Teleshopping.

  2. #2
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    das urteil ist sicher von interesse für uns homeshopper.

  3. #3
    Inventar Avatar von Mad-Beauty-Fan
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Was ist denn, wenn ich bei einem Versandhandel was gekauft habe, und dann bei Lieferung feststellen muss, dass der Sendung kein Retourenschein beigelegt wurde? Sonst muss man bei sowas die Rücksendung ja selber tragen. Klar gibt es auch Versandhäuser, die das zusammen mit der Erstattung des Kaufpreises überweisen wie z.B. Amazon. Ansonsten würden die Versandkosten sogar doppelt bezahlt werden, wenn das Versandhaus diese nicht erstattet- vorausgesetzt, dass man Vorkasse geleistet hat.
    Liebe Grüße von Mad-Beauty-Fan

  4. #4
    Flosse
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Mad-Beauty-Fan Beitrag anzeigen
    Was ist denn, wenn ich bei einem Versandhandel was gekauft habe, und dann bei Lieferung feststellen muss, dass der Sendung kein Retourenschein beigelegt wurde? Sonst muss man bei sowas die Rücksendung ja selber tragen. Klar gibt es auch Versandhäuser, die das zusammen mit der Erstattung des Kaufpreises überweisen wie z.B. Amazon. Ansonsten würden die Versandkosten sogar doppelt bezahlt werden, wenn das Versandhaus diese nicht erstattet- vorausgesetzt, dass man Vorkasse geleistet hat.
    Die großen Versandhäuser legen ja eigentlich alle einen Retourenschein bei. Wenn es vergessen wurde, kann man den dann telefonisch nachordern.

    Ansonsten, bei kleineren Versendern, würde ich unbedingt vorher in die AGB's schaun. Das ist dann unterschiedlich geregelt. Manche lassen die Ware dann z.B. auf ihre Kosten abholen.
    Würde die Ware jedenfalls in solchen Fällen nie einfach so ohne Rücksprache auf eigenen Kappe zurücksenden, sondern - wenn es nicht extra geregelt ist, vorher anrufen.
    Oft bekommt man dann auch nach telefonischer Rücksprache einen Rücksendeschein zugesandt.

  5. #5
    lovingly Avatar von celina44
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    oh, das ist gut! habe nämlich bei quelle noch aussenstände, 2x versandkosten, wo ich komplett zurückgeschickt habe! schön zu wissen!

  6. #6
    Forengöttin Avatar von Rosenrosa
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Danke für diese Info, lucky

  7. #7
    ... Avatar von Luxi
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    lucky!
    Viele Grüße

    Luxi

  8. #8
    Forenkönigin Avatar von TonyHill
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Lucky, danke für die Info!
    TonyHill
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  9. #9
    Inventar Avatar von Flocke
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Vielen Dank für die Info Lucky !
    LG Flocke

  10. #10
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    bitte sehr und danke luxi

  11. #11
    Ton Steine Scherben Avatar von Junimond
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    So, dann schreibe ich das hier auch nochmal.

    Ich hatte eine Rechnung von 3Suisses bekommen und wurde aufgefordert Versandkosten plus Bearbeitungsgebühr zu zahlen, obwohl ich die komplette Lieferung retoure geschickt habe.

    Habe eine Mail geschrieben und mich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe berufen.

    Als Antwort kam, dass das Urteil nicht rechtskräftig wäre, da in Berufung gegangen wurde.

    Und in Zukunft soll ich mich doch bitte an deren Liefer- und Zahlungsbedingungen halten.
    Das wird nicht mehr passieren, da ich dort NIE wieder bestellen werde

    Aus Kulanz wurde mir der Betrag erstattet.
    Ex - Cosma-Shiva

    Wenn die Haie sterben – stirbt auch das Meer !

  12. #12
    Inventar Avatar von schlumpfinchen
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    das problem hatte ich auch bei 3suisse. ich habe aber klaglos bezahlt, mich aber geärgert. ich werde da auch nicht mehr kaufen. denn das schreckt einen wirklich vom katalog-bestellen ab. man kann nichts vorher angucken und probieren und muss dann die versankosten zahlen
    lieben gruß
    das schlumpfinchen

  13. #13
    *********
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Dann sind wir ja bei Hase besser dran!
    Unsere äußeren Schicksale interessieren die Menschen, die inneren nur den Freund. (H. von Kleist)

    Manche Menschen sind wie Spiegel, der uns hilft, in die verborgenen Winkel unserer Seele zu schauen. (unbek.)

    Jeder kluge Mensch wird seinen Mitmenschen dieselbe Gedankenfreiheit zugestehen, die er für sich selbst beansprucht.
    Er wird sie ebensowenig zu seiner Meinung zwingen wie er zu ihrer gezwungen werden möchte. (Konstanzer Kalender)


    Liebe Grüße übers Netz von Sofia

  14. #14
    Anubis
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Mir ging es ebenfalls so mit 3Suisses,habe auch die VK trotz kompletter Retoure bezahlt,das gleiche ist mir aber auch schon bei Baur passiert,ich bestelle bei den beiden jetzt auch nichts mehr....

  15. #15
    Gesperrt Avatar von delphin
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    Daumen runter AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Ich mußte bei discount24 die Portogebühren bezahlen( hatte auch alles zurückgeschickt )
    darauf hin habe ich mich sofort abgemeldet mit der Begründung das ich bei ihnen nichts mehr bestellen werde.

  16. #16
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Hallo BJs,
    Das "Muttertier" von Heine, der Otto-Versand, hat es auch nicht mehr nötig--anscheinend genug Kundschaft.
    Hier die Story: Als über 30-jähriger Stammkunde, meine Mutter war schon Kundin, wollte ich letztens telefonisch den Home-Affairs Katalog bestellen, als mich die Bestellannahme zur Kundenbetreuung verwies, wo mir mitgeteilt wurde, daß ich in letzter Zeit zu viele Retouren, gehabt hätte--erinnerte mich direkt an HSE und QVC.... Und hier wären wir wieder beim Thema: Versandkosten habe ich jedesmal trotz Komplettretoure bezahlt(!)
    Na Danke Anke, äh Otto. Wenn Euch Neuaquisitationen wichtiger sind. Ob die aber auch immer das bestellte alles abbezahlen bevor sie in der Überschuldung versinken...
    Wie auch immer die Wirtschaftsbandagen werden immer straffer im Globalmarket für die Wirtschaft und die Kunden.
    Man darf auch nicht vergessen, daß durch solche Urteile sich die Versandkosten auch wieder erhöhen, die Unternehmen sind ja kein Wohltätigkeitsverein. Die holen sich ihre Aufwendungen schon wieder rein.
    LG,
    Angeli

  17. #17
    Allwissend Avatar von Cosu
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Junimond Beitrag anzeigen
    So, dann schreibe ich das hier auch nochmal.

    Ich hatte eine Rechnung von 3Suisses bekommen und wurde aufgefordert Versandkosten plus Bearbeitungsgebühr zu zahlen, obwohl ich die komplette Lieferung retoure geschickt habe.

    Habe eine Mail geschrieben und mich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe berufen.

    Als Antwort kam, dass das Urteil nicht rechtskräftig wäre, da in Berufung gegangen wurde.

    Und in Zukunft soll ich mich doch bitte an deren Liefer- und Zahlungsbedingungen halten.
    Das wird nicht mehr passieren, da ich dort NIE wieder bestellen werde

    Aus Kulanz wurde mir der Betrag erstattet.
    Hallo Junimond,
    habe zur Zeit genau daselbe Problem mit 3Suisses .
    Habe auch eine Rechnung erhalten mit 2x Versandkosten+Bearbeitungsgebühr.
    Habe auch eine Mail geschrieben mit dem Urteil und mir wurde auch gesagt,das das Urteil noch nicht rechtskräftig wäre.
    Das Beste ist,das ich aber nie von denen ein Paket selber angenommen habe.
    Ein Paket hab ich verweigert,das andere Paket hat mein Nachbar angenommen.
    Habe nochmals eine Mail denen geschrieben,aber bisher noch keine weitere Antwort erhalten.
    Muß ich die Versandkosten jetzt bezahlen???????

  18. #18
    Allwissend Avatar von Monoi
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Mir ist jetzt sowas bei Titus passiert. Hab nur einen Pulli bestellt, den ich wieder zurück schicken musste. Gerade hab ich gemerkt, dass die die Versankosten nicht zurück gebucht haben.

    Hab denen jetzt eine E-Mail geschrieben mit der Bitte den restlichen Betrag zu überweisen und den Text auch rein kopiert. Mal sehen, was die antworten.
    Der Mond ist bewohnt, sonst würde dort nicht nachts das Licht brennen.

    früher: Polin87

  19. #19
    Allwissend Avatar von Monoi
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Hab mir gerade die AGB's noch einmal druchgelesen. Da steht nicht, dass ich die Versandkosten trotzdem zahlen muss oder ähnliches. Also können die sich schon mal nicht darauf beziehen.
    Der Mond ist bewohnt, sonst würde dort nicht nachts das Licht brennen.

    früher: Polin87

  20. #20
    Inventar Avatar von Rehleinfein
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    Relaxed

    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Hatte das selbe Problem mit Klingel, sollte Versandkosten bezahlen obwohl ich beide Produkte zurückgeschickt habe. Habe nie wieder bestellt und die Kataloge fliegen heute noch unbesehen feierlich in den Papiermüll

    eigentlich viel Spaß für wenig Geld
    liebe Grüße Rehleinfein

  21. #21
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    da wurde revision der onlinehändler zugelassen. in manchen agb ist mittlerweile vermerkt , ob man bei gesamtretoure vk zahlen muss oder nicht. den beleg sollte man sich aber aufheben. wenn das urteil wieder bestätigt wird, vll hat man die möglichkeit auf rückwirkenden anspruch.

  22. #22
    La Bouche
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    für die Info Lucky !

  23. #23
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    hier nochmal der aktuelle stand:

    Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist beim BGH unter AZ VIII ZR 268/07. Hintergrund war eine Muster-Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Heine-Versand. Bereits die erste Instanz hatte entschieden, dass die Hinsendekosten zu erstatten sind. Dies würde sich aus einer richtlinienkonformen Auslegung auf Grund Art. 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Fernabsatzrichtlinie ergeben.


    Internethändler werden auf Aufforderung die Hinsendekosten wohl zu erstatten haben. Wichtig ist auch, dass die Versandkosten sowohl im Bestellvorgang, wie auch in der Rechnung selbst angegeben werden sollten. Ohnehin hat der Händler die Verpflichtung, den Gesamtbetrag einschließlich Versandkosten im Internetshop im Rahmen des Bestellvorgangs, auch bei eBay im Rahmen der Rechnung mit anzugeben. Die Versandkosten sollten auf jeden Fall gesondert ausgewiesen werden. Um eine Erstattung von Hinsendekosten bei der Rücksendung einzelner Produkte, wenn Mehrprodukte ursprünglich bestellt worden waren, zu vermeiden.

  24. #24
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verbraucher im Versandhandel gestärkt. Schickt ein Kunde die Ware fristgerecht zurück, darf er nur mit den Kosten dieser Rücksendung belastet werden, urteilten die EU-Richter in Luxemburg. Damit unterlag ein deutscher Versandhändler, der seine Kunden auch mit Kosten für die Zusendung belasten wollte (Az: C-511/08).

    Im Streitfall sahen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers aber vor, dass er eine Pauschale von 4,95 Euro für die Zusendung der Ware einbehält. Deutsches Recht würde dies erlauben, die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah aber einen Verstoß gegen europäisches Recht und klagte.

    hier die neueste entwicklung.
    es geht also nicht, dass ein online shop/händler die versandkosten dem verbraucher in rechnung stellt, wenn die ware zurückgesandt wurde.

  25. #25
    Forengöttin Avatar von Bummi
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler



    Huhu Lucky ,

    sag mal bitte, hast Du zu Deinem letzten Post vom 21.04.10 irgend etwas in komprimierter Form was ich einem Ebay-Händler schicken könnte?
    Er weigert sich strikt mir die Versandkosten zu ersetzen, da meine Rücksendung einen Wert unter 40,00 Euro hatte. Das er mir die Hinsendekosten erstatten soll, versteht er nicht
    Oder liege ich jetzt falsch?????

    Vielleicht gibt es auch andere BJ, die hier genau Bescheid wissen???
    Herzliche Grüße von Bummi

  26. #26
    Fortgeschritten Avatar von Schokopraline
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Hallo,


    das Thema Versandkosten ist bei allen Versandhäusern immer das gleiche Ärgernis.

    Man muss nur standhaft bleiben. Bisher haben im Endeffekt die Versandhäuser mit denen ich es zu tun hatte (Baur, Otto etc.) die Forderungen ausgebucht.


    Meine Schreiben sind in etwa so:


    "bezüglich Ihres o.g. Kontoauszuges sind mir wieder einmal Versandkosten belastet worden für Sendungen die komplett von mir an Sie zurückgesandt wurden.

    Bereits in meinem Schreiben vom ..... hatte ich Sie darauf hingewiesen, dass lt. dem Fernabsatzvertrag bei fristgerechtem Widerruf und kompletter Rücksendung für den Verbraucher grundsätzlich keine Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten besteht, es sei denn der Bestellwert liegt unter 40,- €.

    Die Belastung der Hinsendekosten ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33).

    Ich bitte Sie daher mir die zu unrecht in Rechnung gestellten Versandkosten für komplette Rücksendungen aus genannten Rechnungen gutzuschreiben. Auch werde ich keine Mahnkosten für mir zu unrecht in Rechnung gestellte Kosten zahlen.

    Ich möchte Sie bitten meinen Kontoauszug entsprechend zu korrigieren.




    Meistens kommt dann eine Antwort mit Hinweis auf deren AGB's. (Aber lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen )


    mein Schreiben lautet dan:



    "bezüglich Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre darauf hinzuweisen, dass zum Nachteil des Verbrauchers vom Gesetz abweichende Regelungen unwirksam sind (vgl. § 312 f BGB).

    Bei dem Fernabsatzvertrag und fristgerechtem Widerruf besteht für den Verbraucher grundsätzlich keine Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten (weder hin noch zurück), es sei denn der Bestellwert liegt unter 40,- €. Dann können die Rücksendekosten nach korrekter Belehrung durch den Versender dem Käufer auferlegt werden.

    Die Belastung der Hinsendekosten ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ebenso unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33)."




    Nach diesem ganzen "Hick-Hack" wird dann endlich auf die Zahlung verzichtet. Aber sie probieren es immer wieder, weil es immer wieder Leute gibt die doch bezahlen, wenn sie unter Druck gesetzt werden.



    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Liebe Grüße
    Schoko

  27. #27
    Inventar Avatar von Hellas
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Schokopraline Beitrag anzeigen
    Hallo,


    das Thema Versandkosten ist bei allen Versandhäusern immer das gleiche Ärgernis.

    Man muss nur standhaft bleiben. Bisher haben im Endeffekt die Versandhäuser mit denen ich es zu tun hatte (Baur, Otto etc.) die Forderungen ausgebucht.


    Meine Schreiben sind in etwa so:


    "bezüglich Ihres o.g. Kontoauszuges sind mir wieder einmal Versandkosten belastet worden für Sendungen die komplett von mir an Sie zurückgesandt wurden.

    Bereits in meinem Schreiben vom ..... hatte ich Sie darauf hingewiesen, dass lt. dem Fernabsatzvertrag bei fristgerechtem Widerruf und kompletter Rücksendung für den Verbraucher grundsätzlich keine Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten besteht, es sei denn der Bestellwert liegt unter 40,- €.

    Die Belastung der Hinsendekosten ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33).

    Ich bitte Sie daher mir die zu unrecht in Rechnung gestellten Versandkosten für komplette Rücksendungen aus genannten Rechnungen gutzuschreiben. Auch werde ich keine Mahnkosten für mir zu unrecht in Rechnung gestellte Kosten zahlen.

    Ich möchte Sie bitten meinen Kontoauszug entsprechend zu korrigieren.




    Meistens kommt dann eine Antwort mit Hinweis auf deren AGB's. (Aber lasst Euch nicht ins Boxhorn jagen )


    mein Schreiben lautet dan:



    "bezüglich Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre darauf hinzuweisen, dass zum Nachteil des Verbrauchers vom Gesetz abweichende Regelungen unwirksam sind (vgl. § 312 f BGB).

    Bei dem Fernabsatzvertrag und fristgerechtem Widerruf besteht für den Verbraucher grundsätzlich keine Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten (weder hin noch zurück), es sei denn der Bestellwert liegt unter 40,- €. Dann können die Rücksendekosten nach korrekter Belehrung durch den Versender dem Käufer auferlegt werden.

    Die Belastung der Hinsendekosten ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ebenso unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - VIII ZR 295/01; OLG Frankfurt, OLG-Report 2002,33)."




    Nach diesem ganzen "Hick-Hack" wird dann endlich auf die Zahlung verzichtet. Aber sie probieren es immer wieder, weil es immer wieder Leute gibt die doch bezahlen, wenn sie unter Druck gesetzt werden.



    Ich hoffe ich konnte helfen.
    Verstehe ich jetzt nicht, Schokopraline. Oben sind Hinsendekosten bei Waren unter 40 € (wie bei Bummi) nicht zu zahlen, unten (Stichwort "ebenso") doch?

    Ich habe es auch vorher schon nicht verstanden, ich musste im Frühjahr auch einmal zahlen (Wert unter 40 €) und habe daher jetzt auch einmal nicht zurückgesendet (lohnte sich dann nicht). Ging davon aus, dass es nur über 40 € gilt.



  28. #28
    Allwissend
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    d.h. wenn ich was bestelle und der wert der sache die ich zurücksenden will liegt unter 40 euro - dann muss ich die versandkosten tragen. wenn ich aber etwas bestelle was 40 euro oder mehr kostet und ich schicke es dann zurück, dann muss ich die versandkosten nicht tragen.

    ist das richtig?

    lg
    lee

  29. #29
    Fortgeschritten Avatar von Schokopraline
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    In der Regel ist es so, dass in der Rechnung einmal der Warenwert und dann die Versandkosten in Rechnung gestellt werden. Anliegend zu der Rechnung gibt es einen Rücksendeschein, der bei größeren Versandhändlern kostenfrei für den Käufer ist.

    Schickt man nun die Ware komplett zurück und ist der Warenwert!!!!! über 40,-- € entstehen dem Kunden KEINE Kosten. Weder Hin- noch Rücksendekosten !!!!!
    Liebe Grüße
    Schoko

  30. #30
    Forengöttin Avatar von Bummi
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Schokopraline zuerst einmal und dankeschön für die ausführliche Erklärung

    Bei Versandhäusern weiß ich das schon zu händeln. In diesem Falle geht es um ein Ebay-Geschäft in einem Shop. Ich schreib mal den Werdegang auf:
    > Artikel ersteigert; Warenwert unter 40,00 Euro
    > Artikel bezahlt mit Versandkosten
    > Artikel zurückgeschickt - auf meine Kosten - so dass ich jetzt knappe über 10,00 Euro (Versand zu mir und wieder zurück zum Händler) bezahlt habe;
    > der Ebay-Händler hat mir anstandslos den Kaufbetrag überwiesen, beruft sich auf die 40,00 Euro -Rücksendehinweise (selber zahlen unter 40,00 Euro)
    in seinen AGB;

    So, ich bin jetzt aber der Meinung, dass ich im Prinzip (wenn ich den Beschluss des Gerichtes richtig interpretiere) die Versandgebühren erstattet bekommen müsste - nicht die der Rücksendung sondern die, die ich mit dem Kaufbetrag bezahlt habe (letztendlich sind die Kosten ja öfter deckungsgleich).

    Puh, sorry für die lange Erklärung.

    Wie ist denn nun hier der Sachstand? Weißt Du das Schokopraline???
    Herzliche Grüße von Bummi

  31. #31
    Forenlegende Avatar von Mela
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Bummi Beitrag anzeigen
    Schokopraline zuerst einmal und dankeschön für die ausführliche Erklärung

    Bei Versandhäusern weiß ich das schon zu händeln. In diesem Falle geht es um ein Ebay-Geschäft in einem Shop. Ich schreib mal den Werdegang auf:
    > Artikel ersteigert; Warenwert unter 40,00 Euro
    > Artikel bezahlt mit Versandkosten
    > Artikel zurückgeschickt - auf meine Kosten - so dass ich jetzt knappe über 10,00 Euro (Versand zu mir und wieder zurück zum Händler) bezahlt habe;
    > der Ebay-Händler hat mir anstandslos den Kaufbetrag überwiesen, beruft sich auf die 40,00 Euro -Rücksendehinweise (selber zahlen unter 40,00 Euro)
    in seinen AGB;

    So, ich bin jetzt aber der Meinung, dass ich im Prinzip (wenn ich den Beschluss des Gerichtes richtig interpretiere) die Versandgebühren erstattet bekommen müsste - nicht die der Rücksendung sondern die, die ich mit dem Kaufbetrag bezahlt habe (letztendlich sind die Kosten ja öfter deckungsgleich).

    Puh, sorry für die lange Erklärung.

    Wie ist denn nun hier der Sachstand? Weißt Du das Schokopraline???
    genau so hatte ich das neulich auch sogar der betrag stimmte. ich hatte dem händler das auch it bgb etc geschrieben, und das er das ja schon trgen müsste.hat der sich aber nix angenommen und nur den warenwert über paypal erstattet.
    Ich entwerfe meine Schuhe für selbstbewusste, starke Frauen; labile Frauen können gar nicht auf hohen Absätzen laufen. **Christian Louboutin**

  32. #32
    Forengöttin Avatar von Bummi
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Hellas Beitrag anzeigen
    Verstehe ich jetzt nicht, Schokopraline. Oben sind Hinsendekosten bei Waren unter 40 € (wie bei Bummi) nicht zu zahlen, unten (Stichwort "ebenso") doch?

    Ich habe es auch vorher schon nicht verstanden, ich musste im Frühjahr auch einmal zahlen (Wert unter 40 €) und habe daher jetzt auch einmal nicht zurückgesendet (lohnte sich dann nicht). Ging davon aus, dass es nur über 40 € gilt.

    Genau, dass Problem habe ich auch - im Prinzip habe ich jetzt, durch die Zahlung von Hin-u.Rücksendekosten eingebüsst - aber was soll man mit nicht passenden Sachen
    Herzliche Grüße von Bummi

  33. #33
    Inventar Avatar von Hellas
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Schokopraline Beitrag anzeigen
    In der Regel ist es so, dass in der Rechnung einmal der Warenwert und dann die Versandkosten in Rechnung gestellt werden. Anliegend zu der Rechnung gibt es einen Rücksendeschein, der bei größeren Versandhändlern kostenfrei für den Käufer ist.

    Schickt man nun die Ware komplett zurück und ist der Warenwert!!!!! über 40,-- € entstehen dem Kunden KEINE Kosten. Weder Hin- noch Rücksendekosten !!!!!
    Ja, das ist klar. Nur Bummi fragte für unter 40 €.

    Zitat Zitat von Bummi Beitrag anzeigen
    Genau, dass Problem habe ich auch - im Prinzip habe ich jetzt, durch die Zahlung von Hin-u.Rücksendekosten eingebüsst - aber was soll man mit nicht passenden Sachen
    Verschenken? Ich habe ja vor kurzem auch überlegt und daher behalten. Und ich habe jetzt mehrfach bei Zalando Vip (die anderen sind ja vkf) nicht bestellt, weil mir das Risiko zu groß war.

    Konntest du keinen Retouraufkleber anfordern? Dann spart man sich wenigstens die Rücksendekosten (das ist z. B. bei B4F möglich).

    Ich hatte aber letztes Jahr einem Garantiefall und auch da fielen neben (erneuten) VK noch Rücksendekosten an (umtauschen ging ohne Probleme). Ich habe im Internet geforscht, ist rechtlich in Ordnung (Kommentar war z. B. bei einem Einkauf vor Ort müßte man ja auch hin- und wieder zurückfahren (Benzin, Parkgebühr usw.) um umzutauschen). Half mir es "etwas" zu verstehen, aber ärgerlich ist es trotzdem.

    Da sind wir bei HSE und QVC "verwöhnt".



  34. #34
    Fortgeschritten Avatar von Schokopraline
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Nur die Rücksendekosten muss der Käufer tragen, wenn der
    Warenwert unter 40,-- € liegt.

    Meistens geht man ja auch bei ebay in Vorleistung und der Händler erstattet dann nur den Warenwert und dann wird es schwer die Versandkosten zurückzufordern. Schließlich geht man nicht wegen 5,-- € Versandkosten zum Gericht. Auch ein Trick bei den Händlern immer schön unter 40,-- € zu bleiben.

    Daher bestelle ich immer über 40,-- € (jedenfalls bei den Versandhäusern wie Otto, Heine, Zalando und was es noch so alles gibt).

    Gott sei Dank gibt es die Probleme bei HSE oder QVC nicht.
    Liebe Grüße
    Schoko

  35. #35
    Inventar Avatar von catwoman67
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler


    Unter 40,-- muss der Käufer alle VK bezahlen u. er bekommt nur den Warenwert erstattet.


  36. #36
    Fortgeschritten Avatar von Schokopraline
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird (auch bei einem Warenwert von unter 40,-- €).

    So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).
    Liebe Grüße
    Schoko

  37. #37
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Wir sind selber selbstständig im Onlinebereich, daher weiß ich das das nicht so ist.


  38. #38
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von Schokopraline Beitrag anzeigen
    Nach Ansicht verschiedener Gerichte muss der Händler nach einem Widerruf bei der Internet- oder Katalogbestellung auch die Hinsendekosten erstatten, wenn die gesamte Bestellung zurückgeschickt wird (auch bei einem Warenwert von unter 40,-- €).

    So ganz entschieden ist die Sache noch nicht. Diese Rechtsfrage ist zur Zeit beim Bundesgerichtshof (BGH Az. VIII ZR 268/07 ) anhängig. Für die Erstattung LG Karlsruhe (Az.: 10 O 794/05, und in II. Instanz OLG Karlsruhe Az. 15 U 226/06 nicht rechtskräftig).
    genau so ist es. es kommt auch drauf an, was in den widerrufsfolgen steht und ob diese vk explizit ausgewiesen sind.
    deutschland ist leider durch diese 40 € regelung verwöhnt und bisher sind nach auskunft der ra noch kaum verfahren anhängig. dieses 40€ recht bzw regelung wurde noch nicht abgeändert, unterliegt aber dem eu-recht. das ist aber siehe oben in der schwebe für diese 40€ geschäfte.
    in der regel sollte man sich kurz ein schriefverkehr mit dem verkäufer liefern, denn der vk hat derzeit keine rechtsgrundlage, auch wenn der verabnd andere auskunft. da ist der verband der meinung, der verkäufer ist benachteiligt. laut gerichtsmeinung ist dann die kostenkalkulation zu ändern.

    hierzu:

    http://www.internetrecht-rostock.de/...endekosten.htm

  39. #39
    Forengöttin Avatar von lucky
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    ach fällt mir ein, es war heine, der geklagt hatte und verloren. auch die selber erstatten vk kosten bei komplettrückkauf nicht immer, nach email korrespondenz überverzüglich. sie probieren es einfach, was der kunde macht....

    die vk kosten erstattung bezieht sich nur auf eine gesamtrücksendung, nicht auf teilrücksendungen.

    bummi, schreib dem mal ein brief bzw ein zünftiges email.

  40. #40
    Fortgeschritten Avatar von Schokopraline
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    AW: Urteil: Rückerstattung der Versandkosten durch den Händler

    Zitat Zitat von lucky Beitrag anzeigen
    ach fällt mir ein, es war heine, der geklagt hatte und verloren. auch die selber erstatten vk kosten bei komplettrückkauf nicht immer, nach email korrespondenz überverzüglich. sie probieren es einfach, was der kunde macht....

    die vk kosten erstattung bezieht sich nur auf eine gesamtrücksendung, nicht auf teilrücksendungen.

    bummi, schreib dem mal ein brief bzw ein zünftiges email.
    Genauso ist es lucky
    Liebe Grüße
    Schoko

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