Schokopraline

zuerst einmal

und dankeschön für die ausführliche Erklärung
Bei Versandhäusern weiß ich das schon zu händeln. In diesem Falle geht es um ein Ebay-Geschäft in einem Shop. Ich schreib mal den Werdegang auf:
> Artikel ersteigert; Warenwert unter 40,00 Euro
> Artikel bezahlt mit Versandkosten
> Artikel zurückgeschickt - auf meine Kosten - so dass ich jetzt knappe über 10,00 Euro (Versand zu mir und wieder zurück zum Händler) bezahlt habe;
> der Ebay-Händler hat mir anstandslos den Kaufbetrag überwiesen, beruft sich auf die 40,00 Euro -Rücksendehinweise (selber zahlen unter 40,00 Euro)
in seinen AGB;
So, ich bin jetzt aber der Meinung, dass ich im Prinzip (wenn ich den Beschluss des Gerichtes richtig interpretiere) die Versandgebühren erstattet bekommen müsste - nicht die der Rücksendung sondern die, die ich mit dem Kaufbetrag bezahlt habe (letztendlich sind die Kosten ja öfter deckungsgleich).
Puh, sorry für die lange Erklärung.
Wie ist denn nun hier der Sachstand? Weißt Du das Schokopraline???